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   StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/1968   

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StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/1968 (https://dejure.org/1969,1643)
StGH Bremen, Entscheidung vom 08.02.1969 - St 2/1968 (https://dejure.org/1969,1643)
StGH Bremen, Entscheidung vom 08. Februar 1969 - St 2/1968 (https://dejure.org/1969,1643)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 17 (Kurzinformation)

    Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des Wahlprüfungsgerichts

Papierfundstellen

  • BremStGHE 1, 218
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 30.01.1968 - II A 154/67
    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Auf eine Unterlassungsklage der DFU hin habe das Verwaltungsgericht Bremen - II. Kammer - durch Urteil vom 28. August 1967 (II A 154/67) die Stadt Bremen verurteilt, die DFU während des Wahlkampfs für die Bürgerschaftswahl 1967 nicht aufgrund der Stra- ßenordnung am Tragen von Plakaten und Verteilen von Handzetteln und anderem Werbematerial innerhalb des Gebietes U. L.-Frauenkirchhof, Obernstraße, Am Markt einschließlich vor dem neuen Rathaus und am Aufstellen von Werbestellschildern einschließlich des Anlehnens und Aufhängens von Schildern an Bäumen und Lichtmasten und sonstigen anderen 4.

    Das Oberverwaltungsgericht Bremen habe in seinem Urteil vom 30. Januar 1968 in dem Verwaltungsprozeß der DFU gegen die Stadtgemeinde Bremen (II A 154/67, I BA 59/67) sinngemäß ausgeführt, nach der Straßenordnung stelle das Verteilen von Handzetteln, das Tragen von Plakaten und das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Sondernutzung dar, zu der eine Gebrauchserlaubnis erforderlich sei.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Wegen der personellen Verschränkung mit der Legislative ist das Wahlprüfungsgericht erster Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 37 ff.; 4, 331 ff.; 14, 56 ff.; 18, 241 ff.; 4, 23 ff.; 21, 139 ff.) zu Recht nicht als Gericht im Sinne des Artikels 92 GG anzusehen, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1967 (BVerfGE 22, 277 ff.) ist die Beschwerde kein Rechtsweg im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 24.06.1958 - 2 BvF 1/57

    1. Parteispenden-Urteil

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Mit zutreffender Begründung hat das Wahlprüfungsgericht darin nicht nur einen Verstoß gegen Artikel 5 GG, sondern auch gegen den das Wahlrecht beherrschenden Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen gesehen (vgl. insoweit auch BVerfGE 8, S. 51, 65; 14 S. 121, 132; Jülich, Chancengleichheit der Parteien, Berlin 1967, S. 63 ff. mit zahlreichen Hinweisen).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Wegen der personellen Verschränkung mit der Legislative ist das Wahlprüfungsgericht erster Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 37 ff.; 4, 331 ff.; 14, 56 ff.; 18, 241 ff.; 4, 23 ff.; 21, 139 ff.) zu Recht nicht als Gericht im Sinne des Artikels 92 GG anzusehen, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1967 (BVerfGE 22, 277 ff.) ist die Beschwerde kein Rechtsweg im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Wegen der personellen Verschränkung mit der Legislative ist das Wahlprüfungsgericht erster Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 37 ff.; 4, 331 ff.; 14, 56 ff.; 18, 241 ff.; 4, 23 ff.; 21, 139 ff.) zu Recht nicht als Gericht im Sinne des Artikels 92 GG anzusehen, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1967 (BVerfGE 22, 277 ff.) ist die Beschwerde kein Rechtsweg im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Wegen der personellen Verschränkung mit der Legislative ist das Wahlprüfungsgericht erster Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 37 ff.; 4, 331 ff.; 14, 56 ff.; 18, 241 ff.; 4, 23 ff.; 21, 139 ff.) zu Recht nicht als Gericht im Sinne des Artikels 92 GG anzusehen, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1967 (BVerfGE 22, 277 ff.) ist die Beschwerde kein Rechtsweg im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Wegen der personellen Verschränkung mit der Legislative ist das Wahlprüfungsgericht erster Instanz nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 3, 37 ff.; 4, 331 ff.; 14, 56 ff.; 18, 241 ff.; 4, 23 ff.; 21, 139 ff.) zu Recht nicht als Gericht im Sinne des Artikels 92 GG anzusehen, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 1967 (BVerfGE 22, 277 ff.) ist die Beschwerde kein Rechtsweg im Sinne des Artikels 19 Abs. 4 GG.
  • BVerfG, 21.12.1955 - 1 BvC 2/54

    Mandatsrelevanz

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Das Wahlprüfungsgericht hat festgestellt, bei der Bürgerschaftswahl seien keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen, die das Wahlergebnis, d. h. die Sitzverteilung im Parlament (BVerfGE 4, S. 370, 372; 21 S. 196, 199 und 22, S. 277, 280, ferner Kerpenstein, Die Wahlprüfung und ihre verfassungsrechtlichen Grundlagen, Mainzer Diss. 1962 S. 25, 29, 35; Lemke, Rechtsfolgen ungültiger Wahlrechtsnormen, Kieler Diss. 1964, S. 61) beeinflußt haben könnten.
  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 114.66

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung von Zinsen wegen eines

    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Damit ist den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entsprochen worden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 6. Oktober 1967 - BVerwG VI C 96.65 - und vom 3. November 1967 - BVerwG VII C 114.66 -, veröffentlicht in HFR 1968, 381).
  • OVG Bremen, 30.01.1968 - I BA 59/67
    Auszug aus StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
    Das Oberverwaltungsgericht Bremen habe in seinem Urteil vom 30. Januar 1968 in dem Verwaltungsprozeß der DFU gegen die Stadtgemeinde Bremen (II A 154/67, I BA 59/67) sinngemäß ausgeführt, nach der Straßenordnung stelle das Verteilen von Handzetteln, das Tragen von Plakaten und das Aufstellen von Schildern auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine Sondernutzung dar, zu der eine Gebrauchserlaubnis erforderlich sei.
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Trotz der Bezeichnung als "Gericht" ist das Wahlprüfungsgericht kein Organ der rechtsprechenden Gewalt im Sinne der Art. 135 BremLV und Art. 92 GG (vgl. BVerfGE 103, 111, 135 m. w. N.; BremStGHE 1, 218, 232; 6, 30, 42).

    Der Staatsgerichtshof hält daran fest, dass ein verfassungskonformes und dem Wahlgesetz entsprechendes Wahlprüfungsverfahren durch das Wahlprüfungsgericht überhaupt nicht durchgeführt werden könnte, wenn die bloße Tatsache des Abgeordnetenmandats einen Grund zur Ausschließung wegen Befangenheit führen würde (BremStGHE 1, 218, 233; bestätigt in BremStGHE 5, 94, 96; 6, 30, 42; 6, 249, 252).

    Es muss vielmehr eine "in greifbare Nähe gerückte Möglichkeit der Beeinflussung der Sitzverteilung" bestehen (BremStGHE 1, 218, 237; vgl. auch 6, 89, 109 ff.; 7, 112, 123; 7, 141, 160).

  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
    v. 8.2.1969, St 2/1968, BremStGHE 1, 218, 233).

    v. 8.2.1969, St 2/1968, BremStGHE 1, 218, 233).

  • StGH Bremen, 29.07.1996 - St 3/95

    Zu den den staatlichen Organen bei Volksentscheiden obliegenden Pflichten sowie

    Das Wahlprüfungsgericht zweiter Instanz hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß das Wahlprüfungsgericht wegen seiner personellen Verschränkung mit der Legislative nicht als Gericht im Sinne des Art. 92 GG anzusehen ist (BremStGHE 1, 218/233; BremStGHE 5, 94/96).

    Auf diese Rechtsprechung wird verwiesen (BremStGHE 1, 218/233; 5, 94/96).

  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 2/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft gültig

    Eine solche Möglichkeit darf nicht nur theoretisch bestehen, sondern muss vielmehr nach allgemeiner Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein (BremStGH, Entsch. v. 8.2.1969, St 2/1968, BremStGHE 1, 218, 237, st. Rspr.).
  • StGH Bremen, 14.08.2000 - St 3/99
    Der Staatsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts mit zwei Berufsrichtern und fünf Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft keinen rechtlichen Bedenken unterliegt; auf diese Rechtsprechung wird verwiesen (vgl. Entscheidung vom 29. Juli 1996, LVerfGE 5, 137, 147 f.; vgl. schon BremStGHE 1, 218, 233).
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